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Cd0 Attila Joszef

Dies ist eine Redaktionsseite des Café des Ostens. Es ist eine Arbeitsseite, daher erwartet bitte keine Gestaltung. Hier entsteht allmählich ein Artikel zum Thema. Näheres zum Café des Ostens findet ihr unter CdORedThemen und unter RolandBalzer.

Attila Joszef

--- Der ungarische Dichter Attila József, Einführendes zur Biographie, zwei oder drei Übertragungen seiner Gedichte.

---einiges zur Geschichte Ungarns besonders der Lebenszeit von József Attila

---zu Josef Roth findet sich einiges im Internet

Drei Gedichte
ATTILA JÓZSEF (1905-1937)

THOMAS MANN ZUM GRUSS

Dem Kinde gleich, das sich nach Ruhe sehnt
und sich schon müde in dem Kissen dehnt
und bettelt: Ach, erzähl mir was, bleib da
(dann ist das böse Dunkel nicht so nah),
und das-sein kleines Herz schlägt hart und heiss-,
was es sich eigentlich da wünscht, nicht weiss:
das Märchen oder dass du bei ihm bist-
so bitten wir: Bleib eine kurze Frist!
Erzähl uns was, selbst wenn wir es schon kennen!
Sag, dass wir uns mit Recht die Deinen nennen!
Dass wir, mit dir vereint, deine Gemeinde,
des Menschen wert sind und des Menschen Freude.
Du weisst selbst, dass die Dichter niemals lügen.
So lass die Wahrheit, nicht die Faktensiegen,
die Helle, die dem Herzen du gebracht-
denn unsre Einsamkeit, das ist die Nacht.
Lasst heut uns, Freunde, uns durchschaun! So sah
Hans Castorp einst den Leib der Frau Chauchat.
Kein Lärm, der durch des Wortes Vorhang dringt...
Erzähl, was schön ist und was Tränen bringt.
Lass, nach der Trauer, endlich Hoffnung haben
uns, die wir Kosztolányi grad begraben...
Ihn frass der Krebs nur. An der Menschheit Saat
frisst tödlich schrecklicher der Dschungelstaat.
Was hält die Zukunft noch in ihrem Schoss?
Wann bricht das Wolfsgeschmeiss gegen uns los?
Kocht schon das neue Gift, das uns entzweit?
Wie lang noch steht ein Saal für dich bereit?
Das ist's: wenn du sprichst, brennt noch unser Licht,
es leisten auf ihr Mannsein nicht Verzicht
die Männer. Frauen lächeln wunderbar,
noch gibt es Menschen (doch sie wurden rar...)
Setz dich! Fang an! Lass uns dein Märchen hören!
Und manche-doch sie werden dich nicht stören-
schauen dich nur an. Sie wollten zu dir gehn,
den Europäer unter Weissen sehn...

1937 (Nachdichtung: Stephan Hermlin)

AN DEN LIEBEN GOTT

Bleib du nur meinen Sachen ferne,
mein Gott, ich hab dich ja so gerne.
Ja, wärest du ein Zeitungsjunge,
ich hülf dir schrein mit meiner Lunge.

Gesetzt den Fall, du wärst ein Landmann,
wie gern wär ich dir zur Hand dann;
ich würde deine Pferde striegeln
und sie dir führen an den Zügeln.

Ich pflügte dann auch deinen Acker,
zög hinter dir die Furchen wacker,
ich merkte, wo der Boden sauer,
und pflügte dort noch viel genauer.

Und wär die Flurhut dir beholfen,
so jagt' ich von der Saat die Dohlen.
Was immer wären deine Pflichten,
wir würden sie zu zweit verrichten.

Des Abends dann ich bei dir sässe,
ich lachte über deine Spässe,
ich würd dir meine Pfeife borgen
und beichten alle meine Sorgen.

1924 (Nachdichtung: Géza Engl)

VERSPÄTETES KLAGELIED

Das Leben fiebert hinter meiner Stirne,
du, Mutter, lässt mich ziehn.
Wie eine leichte, liederliche Dirne
dem Wink gehorcht, gabst du dem Tod dich hin.
Aus weichem Herbsttag und aus lieben Frauen
versuch ich, dass dein Bild sich mir erneuer';
doch bleibt mir keine Zeit mehr, dich zu schauen,
eh ich verbrenn im Feuer.

Kriegsende war's, mit Sorg und bittern Nöten,
ich fuhr hinaus aufs Land,
denn in der Hauptstadt standen leer die Läden,
mein Budapest war wüst, wie ausgebrannt.
Auf dem Waggondach bäuchlings in derMitten
konnt ich mit Brot und Hirse heimgelangen,
für dich hatt ich sogar ein Huhn erstritten.
Doch du warst schon gegangen.

Den Würmern hin hast du dich mir genommen
und deine süsse Brust.
War einst dein Trost, dein Schelten gar willkommen,
ach, wie du lügest, ward mir nicht bewusst.
Du rührtest meine Suppe, die mich nährte,
für dich, für dich hast du mich grossgezogen.
Jetzt schmecken deine Lippen feuchte Erde.
Wie hast du mich betrogen!

Wie du mich reust! Du brachtest mir dei Essen.
Wann bat ich dich darum?
Jetzt, da du gerade liegst, hast du vergessen,
wie du einst warst? Vom ewgen Waschen krumm?
Wie schön wäre's, würdst du mich noch einmal schlagen,
dass ich dir zornig wär und deinem Sterben.
Du Schatten, Nichtsnutz, würd ich zu dir sagen,
kannst alles nur verderben!

Noch ärger als das Gaukelweib der Gassen
bist du mir jetzt verlorn,
denn deinen Glauben hast du schnöd verlassen,
den du aus Liebe jammernd einst geborn.
Was du mir gabst, muss ich vergeblich suchen,
in deiner letzten Stunde nahmst du wieder,
Dein Kind, hörst du es nicht, hat Lust zu fluchen!
Du, Mutter, schrei mich nieder!

Doch mit der Zeit verschwindet die Legende,
und mein Verstand wird klar.
Das Kind, von Lieb verwöhnt, es spürt am Ende,
wie dumm und sinnlos seine Liebe war.
Denn jeder muss der Liebe sich entwöhnen,
so oder so, er wird an ihr verderben.
Er wird im Kampf, und, will er sich versöhnen,
an der Versöhnung sterben.

1935 (Nachdichtung: Günther Deicke)

VW-Stiftung

Eine allgemeine Studien- oder Graduiertenförderung in Form von Einzelstipendien bietet die VolkswagenStiftung NICHT an. Allerdings vergibt die Stiftung Stipendien in Ausnahmefällen im Rahmen einzelner Förderinitiativen - und zwar ausschließlich an wissenschaftliche Einrichtungen wie Hochschulen oder außeruniversitäre Wissenschaftsinstitutionen, jedoch nicht an einzelne Bewerber. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Im Folgenden sind die Grundsätze für die Höhe und Abwicklung der Stipendien zusammengefasst. Die Voraussetzungen für die Vergabe von Stipendien sowie Einzel- und Besonderheiten gehen aus den Berichten der VolkswagenStiftung sowie den Merkblättern zu den einzelnen Förderinitiativen hervor.

Richtlinien zur Stipendienvergabe

1. Zweckbestimmung und Personenkreis Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses stellt die VolkswagenStiftung Stipendien bereit, die der Bearbeitung von Forschungsvorhaben, Ergänzungsstudien, zusätzlicher Ausbildung und/oder Studien- und Forschungsaufenthalten von Wissen- schaftlerinnen/Wissenschaftlern im In- und Ausland dienen. Sie werden in der Regel nur deutschen Staatsangehörigen gewährt.

2. Höhe der Stipendien Stipendien sind, soweit die Voraussetzungen des § 3 Ziffer 44 Einkommensteuergesetz gewahrt sind, steuerfrei und setzen sich aus folgenden Einzelbeträgen zusammen, soweit nicht für spezielle Programme abweichende Regelungen gelten:

2.1 Grundstipendium Das Grundstipendium wird entsprechend der Ausbildung des Stipendiaten festgesetzt: Graduierte ohne Promotion oder ohne mindestens dreijährige einschlägige Forschungserfahrung: monatlich 1.000 Euro; Promovierte oder Graduierte mit mindestens dreijähriger einschlägiger Forschungserfahrung: monatlich 1.700 Euro. Nach bestandener mündlicher Doktorprüfung kann das Stipendium für Promovierte gewährt werden.

In besonders begründeten Fällen (z.B. bei Beurlaubung aus einem Beschäftigungsverhältnis) oder für einzelne Stipendienprogramme, zu deren Realisierung ein besonderer Anreiz erforderlich ist, kann von der Stiftung das Grundstipendium ausnahmsweise höher - gegebenenfalls auch in Anlehnung an die Nettobezüge der Beamtenbesoldung oder den BAT - festgesetzt werden. In diesen Fällen bedarf allerdings die Frage der Steuer- und Versicherungspflichtigkeit jeweils besonderer Prüfung.

Stipendien können für längstens 30 Monate gewährt werden, sofern nicht spezielle Stipendienprogramme eine andere Regelung enthalten.

2.2 Familienzuschlag Verheirateten, deren Ehegatte während der Förderungsdauer kein eigenes Einkommen hat, wird ein Familienzuschlag in Höhe von 200 Euro monatlich gewährt. Kindergeld ist in dem Stipendium nicht enthalten; es ist gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

2.3 Kinderbetreuungszuschlag Wissenschaftlerinnen können für Kinder, die nicht älter als 12 Jahre sind, einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von monatlich bis zu 150 Euro für ein Kind, 200 Euro für zwei Kinder und 250 Euro für drei Kinder beantragen, wenn sie nicht in mindestens gleicher Höhe Erziehungsgeld beziehen. Das gilt ebenso für Wissenschaftler, sofern sie alleinerziehend oder mit einer Wissenschaftlerin verheiratet sind, die sich ihrerseits in der Phase der Promotion oder Habilitation befindet und selbst keinen Kinderbetreuungszuschlag erhalten kann. Die anfallenden Kinderbetreuungskosten sind erstmals ein Jahr nach Bewilligung des Zuschlags und für die Folgezeit mit dem Verwendungsnachweis zu belegen.

2.4 Auslandszuschlag Bei Forschungsaufenthalten im Ausland wird ein Zuschlag zum Grundstipendium gewährt. Dieser orientiert sich an der Auslandsreisekosten-Verordnung (ARV) in der jeweils geltenden Fassung, und zwar hinsichtlich des Auslandsübernachtungsgeldes an den ohne Nachweis geltenden Pauschalsätzen, allerdings mit der Maßgabe, dass sich das Auslandstage- und -übernachtungsgeld für den 1. bis 14. Aufenthaltstag im Verhältnis zur ARV um 10 % und ab dem 15. Aufenthaltstag an demselben ausländischen Geschäftsort um weitere 60 % für Ledige bzw. 50 % für Verheiratete ermäßigt, unabhängig davon, ob die Familie mitreist. Die Ausgangssätze der ARV, die ständigem Wandel unterliegen, können für das jeweils in Betracht kommende Land aktuell bei der Verwaltung der antragstellenden Einrichtung erfragt werden. Sollten sich die Regelungen des öffentlichen Dienstes in Bezug auf die Bemessung des Auslandszuschlags und der übrigen Reisekosten (s. nachstehend 2.5) während eines bereits laufenden Stipendienvorhabens ändern, sieht die Stiftung regelmäßig von einer Anpassung zu Ungunsten des Stipendiaten ab.

2.5 Fahrtkosten Für Fahrtkosten, die die in Nr. 2.6 genannten Aufwendungen übersteigen, kann bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten (2. Klasse) entsprechend den Grundsätzen des Reisekostenrechts des öffentlichen Dienstes ein Zuschuss gezahlt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass preisgünstige Reiseangebote wahrgenommen werden. Bei Auslandsaufenthalten mit der Familie (s. 2.4), die mindestens sechs Monate dauern, können die Fahrtkosten für den Ehegatten und für die Kinder bis zur Hälfte der tatsächlich entstehenden Kosten bezahlt werden.

2.6 Ersatzgelder Für Aufwendungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Arbeitsvorhaben entstehen (z.B. Lehr- und Lernmittel, Informationsreisen, kürzere Reisen im Inland und Reisen im ausländischen Gastland mit begrenztem Aufwand usw.) kann ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich gewährt werden. Reine Studien- und Kursgebühren werden auf Antrag übernommen, wenn sie für das Vorhaben notwendig sind.

2.7 Versicherungen Stipendien sind im Allgemeinen sozialversicherungsfrei; Beiträge zur Sozialversicherung können daher in der Regel nicht übernommen werden. Insbesondere bei Auslandsaufenthalten sollte für einen ausreichenden Versicherungsschutz (Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung) gesorgt werden; ein Zuschuss zu diesen Kosten wird nicht gewährt.

3. Sonstiges Die Aufnahme eines Stipendiums verpflichtet den Stipendiaten,

* seine Arbeitskraft auf das in seinem Studien- bzw. Arbeitsplan beschriebene Vorhaben zu konzentrieren, * keine Erwerbstätigkeit aufzunehmen (die Stiftung erhebt gegen gelegentliche geringfügige Einkünfte bis zur maximalen Höhe von monatlich 150 Euro keine Einwendungen), * auf besondere Anforderung über den Verlauf seiner Studien zu berichten und zum Abschlussbericht, den der Bewilligungsempfänger vorzulegen hat, in geeigneter Form beizutragen.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Stipendiat, die VolkswagenStiftung - über die wissenschaftliche Einrichtung, über die das Stipendium abgewickelt wird - unverzüglich zu informieren, wenn

* das Vorhaben unterbrochen, abgeändert, vorzeitig abgeschlossen oder abgebrochen wird; * er durch Beiträge Dritter für seine wissenschaftliche Tätigkeit honoriert wird oder ihm oder mit seiner Billigung einem Dritten aus dem geförderten Studienvorhaben ein wirtschaftlicher Gewinn erwächst; * er von anderer Seite ein Stipendium erhält; * (im Falle eines bewilligten Familienzuschlages) der Ehegatte Einkommen bezieht; * (im Falle eines bewilligten Kinderbetreuungszuschlags) sich bei ihm Änderungen ergeben, die für die Gewährung oder Bemessung des Kinderbetreuungszuschlags von Bedeutung sind (s. Nr. 2.3 der Allgemeinen Richtlinien); * in den sonstigen persönlichen Verhältnissen Änderungen eintreten, die für das Stipendium relevant sind.

Die VolkswagenStiftung behält sich das Recht vor,

* Beiträge Dritter zum Unterhalt bzw. zur Sachausstattung anzurechnen, soweit sie sich auf das geförderte Vorhaben beziehen; * aus etwaigen wirtschaftlichen Erträgen, die sich unmittelbar aus dem geförderten Stipendienvorhaben ergeben, Rückzahlung des Stipendiums zuzüglich eines angemessenen Zinsausgleichs oder eine angemessene Beteiligung an den Erträgen zu verlangen; * eine Änderung der Bewilligung vorzunehmen bzw. die Rücknahme der Bewilliung auszusprechen, wenn der Stipendiat den für das Stipendium geltenden besonderen Bewilligungsbedingungen, insbesondere seinen oben genannten Verpflichtungen, nicht nachkommt; * Ergänzungen und Änderungen der besonderen Förderrichtlinien vorzunehmen und laufende Stipendien ohne Rückwirkung veränderten Verhältnissen anzupassen.

Mit den vorstehenden Regelungen hat sich der Stipendiat gegenüber dem Bewilligungsempfänger ausdrücklich einverstanden zu erklären.

 
© BücherWiki Community bzw. die jeweiligen Autoren zuletzt geändert am September 3, 2003