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Autonome Kooperation


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  AutonomeKooperation ist ein experimentell vorgeschlagener Begriff, um die Schwierigkeiten von FreieKooperation zu vermeiden. Diese Begriffprägung hätte das Ziel, einen Prototyp für positive, faire, auch im moralischen Sinne einwandfreie Kooperation im Rahmen menschlicher Gesellschaft zu modellieren, ohne den Boden des Pragmatismus zu verlassen.

AutonomeKooperation sei gekennzeichnet durch: Autonome Kooperationspartner, die in Bezug auf den Inhalt der Kooperation, den Beginn und den Ausstieg eine Handlungsfreiheit besitzen, die nicht durch Zwänge (rechtliche Bedrohung, psychologische Manipulation, wirtschaftliche Abhängigkeit, Bildungs- oder Informationsmangel) eingeschränkt ist.

Ziel sind:

  • autonome Menschen, die
    • ausreichend über mögliche Kooperationsformen, damit verbundenen Nutzen und Verpflichtungen, informiert sind
    • ihre Kooperationen freiwillig eingehen bzw. diese ihren Bedürfnissen gemäß gestalten
    • aus wirtschaftlicher, sozialer und politischer Unabhängigkeit heraus tatsächliche Wahlfreiheit besitzen
  • faire und erprobte Kooperationsmodelle, die
    • von der Gemeinschaft (Gesellschaft) erfunden, geprüft und weiterentwickelt werden
    • ausreichend Ausstiegsmöglichkeiten besitzen, um Änderungen von Verhältnissen Rechnung zu tragen
    • durch gesetzliche Bestimmungen die Asymmetrie zwischen starken und schwachen Partnern abfedern
Tatsächlich kann man vermutlich viele geschichtliche Entwicklungen und gesetzliche Regelungen als Schritte in Richtung auf AutonomeKooperation interpretieren (Arbeitsrecht, Mietrecht, Gewährleistungsansprüche, Auflösbarkeit von Verträgen bei versteckten Mängeln ...).

Im Rahmen dieser Überlegungen erscheint Kooperation als universelles Phänomen, das jede Art von sozialer Interaktion einschließt. Es ist naheliegend, dass bei Kooperationen im Freizeitbereich wirtschaftliche Abhängigkeiten kaum eine Rolle spielen werden. Andererseits bleiben aber viel Faktoren (Regeln, Nachteile bei Nichterfüllung oder Ausstieg aus Verpflichtungen, Aufbau bzw. Schädigung von Reputation oder Beziehungen) unverändert.

Beispiele für Kooperationsmodelle (rechtlicher Rahmen):

  • Arbeits- bzw. Anstellungsverhältnisse (Arbeitsrecht)
  • Gemeinnützige Organisationen (Vereinsrecht)
  • Lebensgemeinschaftsformen (Ehe- und Scheidungsrecht)
  • Sprache (Rechtschreibung, Grammatik, Normen, ...)
  • Wirtschaftliche Organisationen (Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, ...)
  • Geistiges Eigentum (proprietäre Software, Patente, Copyright)
  • Gemeinsames Geistiges Eigentum (OpenSource Software mit GPL, FDL)
  • ...
Voraussetzungen für AutonomeKooperation: Motivation für AutonomeKooperation könnte sein: Unterschiede von ^Autonomie und ^Freiheit:
  • der Begriff Autonomie ist einfacher und philosophisch unbelasteter als der Begriff Freiheit (z. B. unbelastet vom philosphischen Problem Determinismus - Willensfreiheit)
  • der Begriff Autonomie ist klarer (oft wird behaupt, Länder würden in Kriegen "befreit", selten behauptet man sie dabei autonom zu machen)
  • der Begriff Autonomie ist universeller, weil weniger stark an den Menschen gebunden (man kann problemlos von einer autonomen Schule oder einer autonomen Online-Community sprechen)
  • der Begriff Autonomie drückt den Vereinbarungscharakter stärker aus (man beansprucht und bekommt Autonomie)
  • der Begriff Autonomie kann leichter spezialisiert werden (autonome Bildungspolitik, wirtschaftlich autonome Provinz, ...)
Unterschiede von AutonomeKooperation und FreieKooperation:
  • AutonomeKooperation will ein Vorbild aber keine Idealbild sein (es ist nicht schwer, tatsächliche Beispiele für autonome Kooperation in unserem Alltagsleben und unserer Gesellschaft zu finden)
  • AutonomeKooperation verlangt keine Ausstiegsmöglichkeit oder Verhandlungsfreiheit zu jedem Zeitpunkt der Kooperation. Sie bezieht sich auf die übliche Situation, dass eine Kooperation auf einem geschriebenen oder ungeschriebenen Vertrag beruht, der zu erfüllen oder zu kündigen ist.
  • AutonomeKooperation verlangt keinen besonderen Eigentumsbegriff (insbesonders nicht die Abschaffung des Eigentums), sondern wirtschaftliche Unabhängigkeit der Partner. Ausreichend Eigentum ist eine (aber nicht die einzig denkbare) Absicherung gegen wirtschaftliche Zwänge.
  • AutonomeKooperation ist keine Theorie. Es ist ein Vorschlag, einen Begriff zu verwenden und Kooperationen in einer bestimmten Weise zu betrachten und zu beurteilen. Im weiter gezogenen Kreis bedingt das aber auch, die Gesellschaft und den Rechtsstaat in Bezug auf ihre kooperationsunterstützende Wirkung zu betrachten. Menschliche Geschichte erscheint dann als Geschichte der Entwicklung von Kooperation und ihrer Begleiterscheinungen.
  • AutonomeKooperation betont die positive Rolle von Gesellschaft und Rechtsstaat für die Kooperation. Die Gesellschaft trägt die Entwicklung und Vermittlung von Kooperationsmodellen und Kooperationswissen (in allen Formen, von der Sprachgrammatik bis zum Scheidungsrecht). Die Gemeinschaft ist die Instanz, die bei Konflikten als Mediator eingeschaltet werden kann. Der Rechtsstaat ist dazu da, den Kooperationspartnern Sicherheit in allen Kooperationsformen zu geben und "Fairness" oder "Gerechtigkeit" in Worte und Gesetze zu fassen, so gut dies möglich ist.
Ein theoretischen Gegenmodell zu CoForum:FreieKooperation, im CoForum zur Diskussion gestellt, nach dem Abflauen der Diskussion hierher kopiert, wo vermutlich der theoretische Zusammenhang in Richtung Autonomie besser passt.

--HelmutLeitner

Ergänzend dazu ein Hinweis auf ein bereits seit 1956 existierendes und wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen mit Sitz im Baskenland, das den beschriebenen Intentionen sehr nahe kommt: MCC, Mondragón Corporación Cooperativa http://www.mcc.es.

--ArnoNiesner


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