Rechtsfragen Bei Wikis |
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Da in Wikis (meist) jedermann anonym editieren und neue Inhalte hinzufügen kann, stellt sich die Frage, ob der Betreiber bei problematischen Inhalten haftbar gemacht werden kann. - Hierzu war heute in der deutschen WikiPedia Mailingliste ein Beitrag, den ich hier ungeändert übernommen habe. Er zitiert wiederum aus einem Artikel, s.unten. - FloK, 03-11-13
Um mal die Aussagen eines Fachmanns in die Diskussion zu streuen, hier ein Zitat aus dem Artikel "Offene Rechtsfragen bei Wikis - Anarchisches Inselvolk" von Till Jaeger: Haftungsgefahr
Ein damit verwandtes Thema sind Links auf Homepages. Da gab es irgendwann ein Gerichtsurteil, was viele Homepagebetreiber veranlasste sich von den Inhalten von extern verlinkten Seiten per Haftungsausschluss zu distanzieren. Später berichtete die ct, dass einen das im Fall des Falles gerade nicht schützt sondern im Gegenteil so ausgelegt werden kann, das man trotz Kenntnis der Problematik nicht aufgepasst hat. Ein wirksamerer Schutz kann eine Kombination aus Link und Datum sein. Das Datum gibt an, wann der Homepagebetreiber den Link auf gesetzeswidrigen Content überprüft hat. Ändert sich später etwas am Content der verlinkten Seite, so kann derjenige, der den Link gesetzt hat wohl kaum dafür die Verantwortung übernehmen. Auch zu Gästebüchern gab es Hinweise in der ct. Offenbar muss man als Gästebuchbetreiber sehr zeitnah auf hetzerische Gäste reagieren. Einmal pro Woche reicht offenbar nicht. Fragt sich, wie man unter solchen Bedingungen gleichzeitig eine Homepage betreiben und Urlaub machen soll...
Auf DseWiki:ÖsterreichischesEcommerceGesetz habe ich kurz die relevanten Stellen verlinkt und eine kleine Zusammenfassung geschrieben. Im Grunde geht es darum, dass das ECG sehr strenge Richtlinien anlegt und dafür sehr weitgehenden Schutz bietet. Will oder kann man diesen Schutz nicht in Anspruch nehmen, so muss einem immer noch schuldhaftes Vergehen nachgewiesen werden. Im Urlaub das Forum offen lassen kann aber im schlimmsten Falle nur als leicht fahrlässig konstruiert werden. -- DavidSchmitt
Ein Fallstrick für Wiki-Betreiber können Diffs und Archive sein, denn wenn Inhalte gelöscht werden, verschwinden sie normalerweise dort nicht. In der ProWikiSoftware gibt es einen Befehl zum Löschen von Revisionen (von ... bis ...) aus dem Archiv. Die Differenz kann man derzeit nur entfernen, wenn man die Seite entweder (1) entsprechend mehrfach editiert oder (2) formal löscht und neu anlegt. Ich hab allerdings im Zeitraum seit Anfang 2001 noch keine solche Löschnotwendigkeit gehabt. -- HelmutLeitner
habe heute mal folgendes auf der Startseite von Dorfwiki gepostet: Urheberrechte: mit der Publikation im Dorfwiki erklären sich alle Autor|nnen einverstanden,daß ihre Texte innerhalb dieses Wikis verändert, erweitert, gekürzt und und zitiert werden können, sowie auch für weitere öffentliche und private Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Es besteht kein wie immer gearteter urheberrechtlicher Nutzungsausschluß. Alle AutorInnen erklären weiters, keine ungesetzlichen oder strafbaren Inhalte zu publizieren bzw. beim Vorliegen solcher unverzüglich eine Notiz im Dorftratsch zu setzen. Wäre interessant die Meinungen dazu zu hören ~~Franz
CoForum hat bisher den direkten Einbau von Bildern aus anderen Websites gestattet. Kürzlich bekam ich eine Rechnung über die Nutzung eines Bildes von Buchi Emecheta? in CoForum. Ich habe darauf hin den Verweis auf das Bild aus der Seite gelöscht. Der Fotograph des Bildes besteht weiterhin auf einer Nutzungsgebühr. Als Reaktion darauf habe ich bis zur Klärung der Rechtslage die direkte Verlinkung von Bildern in CoForum ausgechaltet und den ursprünglichen Text der Seite wieder hergestellt. Gibt es Kundige, die mir die aktuelle Rechtslage weiter erläutern können, als dies auf dieser Seite bereits geschehen ist ? --ThomasKalka Ich habe dir in 2005 ja einiges dazu gemailt. Ist denn aktuell schon ein Urteil dazu gefällt? lg karl 1601 2001 2104 In erster Instanz bin ich freigesprochen worden, weil ich nachweisen konnte, den Eintrag nicht selbst getätigt zu haben. Der Kläger hat Berufung eingelegt, die das Gericht aber bemängelt hat. Eigentlich ist die Frist für eine weitere Stellungsnahme seitens des Klägers verstrichen. Wenn das klar durch ist, kann ich es veröffentlichen. --ThomasKalka 9. Mai 2006 15:30 CET
Am 19.01.2006 war die WikiPedia von einer einstweiligen Verfügung betroffen. Am nächsten Tag war es wieder wie vorher
Bis an besserer Stelle aufgehoben;frisch aus dem Heise-Ticker: LG Düsseldorf: Forenhaftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes http://www.heise.de/newsticker/meldung/72878
OrdnerRecht
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