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Anonyme Autoren sowie Autoren, welche mit einem Pseudonym veröffentlichen, haben auch Urheberrechte. Die Berner Übereinkunft Art. 7 [1]:
Ich glaube, man muss zwischen Pseudonym (der Autor ist z. B. dem Verlag gegenüber - oder sogar der Öffentlichkeit gegenüber - sehr wohl namentlich bekannt) und "anonym" unterscheiden. Jedes Recht kann dazu führen, dass es vor Gericht verteidigt werden muss. Vor Gericht kann man IMHO aber nur als Kläger auftreten, wenn man persönlich betroffen ist, d. h. zum Beispiel als Urheber. Ein anonymer Urheber, der auch anonym bleiben will, dürfte da einige Schwierigkeiten haben (Richter: "es wurde vor 3 Jahren in der Online-Community XY einen mit '~hansi' signierten Artikel gepostet; Wie können Sie belegen, dass Sie das geschrieben haben, dass Sie also dieser hansi sind?"). Meiner Meinung nach kann das nur mit einer zwischengeschalteten Instanz (wie einem Verlag oder einem Rechtsanwalt oder Treuhänder) gehen, die einerseits den Author abschirmt und beglaubigt, andererseits die Rechte für den anonymen Autor wahrt. Dies müsste aber schon während des Veröffentlichungsvorganges vorgesehen sein. Ein Community-Betreiber könnte aussagen: "der Autor, hatte seine Postings vorher mit e-Mail angekündigt und uns Pseudonym und IP und den Wunsch anonym zu bleiben mitgeteilt. Wir hatten nie Grund an seiner Identität zu zweifeln. Verärgert durch ständige Copyright-Verletzungen durch X hat er uns nun zur Vertretung seiner Rechte beauftragt". -- HelmutLeitner
Ich denke der obige Text ist recht klar: Angenommen ich finde auf dem Internet
Ich weiß nur eins: Dass Recht nie klar ist, speziell nicht für Laien wie mich. Das bedeutet aber nicht, dass ich mich nicht in der Interpretation versuchen würde. Als AdvokatusDiaboli? würde ich sagen: Diese Übereinkunft heißt "Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst" und es müsste für eine Schutzwürdigkeit gegeben sein, dass es sich um ein "Werk" handelt (also nicht nur einem mehr oder weniger lieblos hingeschriebenen Text auf einer Internet geklaut ist geklaut, es muss dann nicht mal der urheber sein der das anzeigt. also kann der urheber immer anonym bleiben. in foren kann man sich meist sehr wohl beweisen das man der urheber ist. dafür gibt es ja die passwörter. jedoch sind kurze texte und einfache listen nicht urheberrechtlich geschützt. eine gewisse arbeit muss schon hinter dem werk stehn. -- SebastianKühn 12. Oktober 2004 6:28 CET
OrdnerRecht OrdnerNymität
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