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E N T W U R F

Präambel

Die strategische Positionierung der Medizinischen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz setzt sich aus zwei Teilen - Auftrag und Ziele - zusammen. Der Auftrag beinhaltet im wesentlichen den Gesetzesauftrag und die Ziele entsprechen den eigentlichen Zielen auf einem hohen abstrakten Niveau. Im übrigen beschreibt die Formulierung der Ziele nicht einen Ist- sondern einen Sollzustand. Der überwiegende Teil des Positionspapiers enthält die Maßnahmen in Hinblick auf die Umsetzung der Ziele um zu zeigen, daß die Ziele nicht nur Worthülsen sind, sondern reale Auswirkungen haben. Bezüglich der Forschungsschwerpunkte ist nicht an exzellente Einzelprojekte, sondern breite Schwerpunktthemen gedacht, die von der gesamten Fakultät mitgetragen werden.

E N T W U R F

Strategische Positionierung der Medizinischen Fakultät nach UOG 93

Auftrag

Die Medizinische Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz dient der wissenschaftlichen Forschung, der Lehre sowie der Patientenbetreuung auf qualitativ höchstem Niveau. Sie leistet dadurch verantwortlich einen Beitrag zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft.

Ziele

Wir spielen eine individuelle Rolle im Konzert der europäischen Medizinischen Fakultäten:

  • Wir orientieren uns an einem ganzheitlichen Ansatz der Medizin als Grundgedanke der Forschung, der Lehre sowie der Patientenbetreuung (Bio-Psycho-Soziales Modell*).
  • Wir betreiben Forschung auf international anerkanntem Niveau. Einzelne ausgewählte Forschungsgebiete werden zur Erreichung von Spitzenleistungen aktiv gefördert.
  • Wir folgen in der Lehre der Konzeption einer studentenorientierten Ausbildung durch den Einsatz neuer Konzepte und Methoden und ermöglichen den Studierenden, die für den Arztberuf notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben.
  • Wir sehen Menschlichkeit und ethisch-moralische Grundsätze als Richtschnur unseres Handelns in Forschung, Lehre und insbesondere Patientenbetreuung.
  • Wir setzen Maßnahmen zur laufenden Qualitätssicherung in allenBereichen.
  • Wir bieten postgraduelle Aus- und Fortbildung auf hohem Niveau an.
  • Wir fördern und erwarten Mobilität der Studierenden, der Lehrenden und der Forschenden.
  • Wir richten besonderes Augenmerk auf eine professionelle Personalentwicklung.
Vorschläge für Maßnahmen zur Umsetzung des Auftrages und der Ziele der Medizinischen Fakultät nach UOG 93

Dieses Papier gliedert sich in die vertikalen Bereiche Forschung, Lehre und Patientenbetreuung sowie in die horizontalen Bereiche Infrastruktur und Ressourcen, welche Bedingungen bzw. unterstützende Maßnahmen für die Erreichung der strategischen Ziele in Forschung, Lehre und Patientenbetreuung enthalten.

1. Aufgabenbereich der Medizinischen Fakultät

Die Medizinische Fakultät sieht in Forschung und Lehre das gesamte wissenschaftliche Spektrum der Medizin einschließlich der dazugehörigen naturwissenschaftlichen Grundlagenfächer als Aufgabenbereich der Fakultät. Die Zusammenarbeit mit anderen Fakultäten ist gewünscht und wird gefördert.

2. Forschung

2.1. Forschung in der Fakultät

Forschung ist Aufgabe aller Institute und Kliniken und aller Universitätslehrer. Die Fakultät will qualitativ hochwertige Forschung durch Schaffung einer entsprechenden Infrastruktur und Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen erleichtern sowie durch Honorierung entsprechender Leistungen fördern.

  • Als Grundlage zur Unterstützung der Forschung wird eine generelle Infrastruktur geschaffen (näheres unter Punkt 5).
  • Die Ressourcenzuteilung für Forschung in der Fakultät enthält eine leistungsabhängige Komponente (näheres unter Punkt 6).
  • Zusätzlich zur Ressourcenzuteilung werden Forschungsleistungen individuell gefördert [provisorisches Dienstverhältnis, Habilitation, Definitivstellung, Forschungsaufenthalte, Preise etc.].
2.2. Forschungsschwerpunkte

Im Rahmen einer längerfristigen Strategie wollen wir einige (wenige) Forschungsschwerpunkte einrichten. Für die Ressourcenzuteilung solcher Schwerpunkte wird ein bestimmter Anteil der zur Verfügung stehenden Ressourcen (Geldmittel, Personal, Räume) eingesetzt. Die Forschungsschwerpunkte werden aufgrund eines Ideenwettbewerbes und breiter Diskussion in der Fakultät festgelegt (siehe Anhang A).

2.3. Mobilität der Forschenden

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen besteht ein quasi-"Anspruch" auf Freistellung für Forschungszwecke (z.B. 1 Forschungssemester alle 5 Jahre). Für entsprechende finanzielle Unterstützungsmaßnahmen wird gesorgt und Partnerschaftsabkommen mit anderen in- und ausländischen Medizinischen Fakultäten werden zur Vereinfachung der organisatorischen Aspekte abgeschlossen.

3. Lehre

3.1. Studium (Dr. med. univ., Dr. med. dent.)

Das Medizinstudium vermittelt die Grundlage für eine umfassende ärztliche Kompetenz.

3.1.1. Ziele und Vorgangsweise

  • Das Profil der Ausbildung beruht auf einem ganzheitlichen Ansatz, ist wissenschaftlich fundiert und patientennahe (Bio-Psycho-Soziales Modell). Die Lehre schließt auch eine wissenschaftlich fundierte Darstellung alternativmedizinischer Methoden ein.
  • Wir wollen begabte und motivierte Studierende anziehen und attraktiv für auswärtige und ausländische Studierende sein.
  • Studieninhalte werden permanent den aktuellen wissenschaftlichen und didaktischen Entwicklungen angepaßt.
3.1.2. Unterstützende Maßnahmen

  • Für die Lehrenden wird ein spezifisches Ausbildungsangebot entwickelt.
  • Die Lehre wird regelmäßig evaluiert, wobei sich aus der Analyse der Ergebnisse konkrete Handlungsanleitungen ergeben.
  • Gute Lehre wird auf individueller Ebene aber auch auf Ebene der Institute und Kliniken honoriert. Dies geschieht durch Berücksichtigung in der persönlichen Laufbahn (Habilitation, Definitivstellung), durch Umschichtung von Mitteln, durch die Förderung von Auslandsaufenthalten und durch Preise für besondere Leistungen.
  • Zur Förderung der Studierenden werden in Zusammenarbeit mit anderen Medizinischen Fakultäten im In- und Ausland die Möglichkeiten zur Mobilität verbessert.
  • Überdurchschnittlich erfolgreiche Studierende werden durch ideelle und materielle Anreize (Preise, Stipendien, etc.) gefördert.
3.2. Doktoratsstudium (Dr. scient. med.)

Durch die spezielle inhaltliche Gestaltung des Doktoratsstudiums wird ein hochqualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchs herangebildet. Zusätzliche Studien- und Universitätslehrgänge Wir erweitern unser Studienangebot (Bakkalaureat-Studien, Universitätslehrgänge, u.a.m.). Vorschläge:

  • Bakkalaureat für Medizinisch-Technische Berufe
  • Bakkalaureat für Pflegeberufe
  • Universitätslehrgang für Qualitätsmanagement für medizinische Fachberufe
  • Universitätslehrgang für Technology Assessment
  • Universitätslehrgang für Evidence Based Medicine
  • Kooperation mit anderen Fakultäten und Universitäten: z.B.: Krankenhaus-Ökonomie gemeinsam mit der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Medizinische Informatik gemeinsam mit der Technischen Universität
4. Patientenversorgung

Das LKH - Universitätsklinikum Graz ist Bestandteil der Medizinischen Fakultät und bietet als Zentralkrankenanstalt im Zusammenwirken mit der Steirischen Krankenanstalten Ges.m.b.H. qualitativ hochwertige Spitzenmedizin und hochwertige Basisversorgung an. Qualität der Patientenversorgung hat Vorrang vor Quantität. Das LKH - Universitätsklinikum soll, neben den festgelegten Aufgaben in der regionalen Krankenversorgung, über das für Forschung und Lehre notwendige Maß hinaus keine Aufgaben in der Patientenversorgung übernehmen, welche durch niedergelassene Ärzte oder andere Versorgungsebenen erbracht werden. Mittelfristig wird eine Trägergesellschaft (Bund, Steirische Krankenanstalten Ges.m.b.H) angestrebt.

5. Infrastruktur für Forschung und Lehre

Die Infrastruktur wird zur Unterstützung der Forschung und Lehre den spezifischen Erfordernissen angepaßt. Vorschläge:

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Fakultätsbibliotheken
  • AV-Medien-Zentrum
  • Editorial Office
  • Administrative Unterstützungsmaßnahmen (Tagungsorganisation; Projektmanagement für Drittmittelprojekte - EU, FWF; Studenten- und Forschermobilität - Incoming, Outgoing).
6. Ressourcen für Forschung und Lehre

Die Ressourcenzuteilung an Institute und Kliniken enthält eine "leistungsabhängige" Komponente, die von der Qualität der Forschung und Lehre abhängt. Dabei wird die spezifische Situation der einzelnen Institute und Kliniken berücksichtigt (Quantität der vom Curriculum vorgeschriebenen Lehre, Patientenbetreuung und Serviceaufgaben). Neue Aufgaben in Forschung und Lehre machen zusätzliche Ressourcen bzw. deren Umverteilung notwendig.

6.1. Interne Maßnahmen und Umschichtungen

  • Interne Ressourcenumschichtungen bei Investitions- und Betriebsmitteln
  • "Leistungsverträge"
  • Planstellenumschichtungen
  • Personalentwicklungsmaßnahmen
  • Konsistente "Personalpolitik"
6.2. Zusätzliche Ressourcen durch den Bund

  • Vereinbarungen über Sonderförderungen von Schwerpunkten
  • Spezielle Finanzierungsmodelle, wie z.B. für das FUG-Personal
6.3. Förderung durch Dritte

  • Verstärkte Einwerbung von Drittmitteln (Fonds, EU-Programme, Industrie, Privatpersonen, Stiftungen, etc.)
Anhang A

a) Auswahlverfahren für Forschungsschwerpunkte

Die Fakultät schreibt einen "Ideenwettbewerb" für Schwerpunkte aus. Die Vorschläge werden von einer Kommission unter Einbeziehung externer Gutachter beurteilt [Vorgangsweise ähnlich EU; einzelne Kommissionsmitglieder bekommen je zwei bis drei Vorschläge für ein detailliertes Studium - jeder Vorschlag hat mehrere Vorbegutachter - und dann endgültige Evaluation in einer Klausurtagung mit intensiver Diskussion]. Die SiegerInnen? des Ideenwettbewerbes erhalten Ressourcen (z.B. Reisekosten) und die erforderliche Freistellung zur Ausarbeitung eines detaillierten Arbeitsprogrammes. Dieses detaillierte Arbeitsprogramm, das alle Partner im Schwerpunkt akzeptiert haben, muß auch einen Finanzierungsplan enthalten (Zusagen von Drittmitteln sind erwünscht). Aus diesen Anträgen werden in einem zweiten Schritt die endgültigen Schwerpunkte ausgewählt und die Ressourcen werden zugeteilt. Für die ausgewählten, strategischen Schwerpunkte der Fakultät soll der Dekan auch direkt mit dem Bund, Land, Fonds und strategischen Partnern aus anderen Bereichen (Industrie) über eine Zusammenarbeit und Förderung verhandeln.

b) Höhere Priorität haben Anträge, die:

  • von mehreren Instituten und/oder Kliniken unterstützt werden
  • Leistungen auf dem gewählten Gebiet (Publikationen, Projekte etc.) nachweisen
  • eine fächerübergreifende Zusammenarbeit (innerhalb der medizinischen Fakultät) beinhalten
  • mit Partnern außerhalb der Fakultät (Universitäten, Industrie etc.) stattfinden
  • über Zusagen (Einwerbung von Zusatzmitteln) von externen Förderstellen (Fonds, EU-Rahmenprogramme, K+ des BMWV etc.) verfügen
  • Themen bearbeiten, welche der Profilbildung der Fakultät dienen und auch in der Öffentlichkeit transportierbar sind
  • eine Internationale Zusammenarbeit vorsehen
c) Organisation

Für die Schwerpunkte werden Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Dekan, beteiligten Instituten und Kliniken und deren Partnern getroffen, in denen die Ziele festgelegt und die Ressourcen definiert werden.

d) Durchführung

Schwerpunkte werden auf eine begrenzte Zeit bewilligt (z.B. mindestens 3 Jahre, maximal 6 Jahre). Sie werden jährlich evaluiert; größere Evaluationen, die über Fortsetzung oder evtl. Abbruch entscheiden, erfolgen alle 2 Jahre.

Das Fakultätskollegium gemäß UOG 1993 beschließt in der Sitzung vom 4. März 1999 eine Arbeitsgruppe Leitbild einzusetzen (Mitglieder: Assaloni, Dobnig, Ebner, Gell, Hummer, Kenner, Köck, List, Meier, Ranacher, Scheidl, Soyer, Takacs, Wurm).

  • Anläßlich einer Klausur unter Begleitung von INFORA wird im Mai 1999 ein erster Entwurf erarbeitet
  • Redaktionelle Überarbeitung Juni 1999: Gell, Soyer
  • Im Juni 1999 erste Aussendung des Entwurfes via e-mail an alle Mitglieder des Kollegiums
  • Redaktionelle Besprechung September 1999: Ebner, Gell, Wurm
  • Diskussion in der Fakultät September 1999
  • Erweiterte AG-Sitzung November 1999: Ebner, Gell, Pertl, Ranacher, Scheidl, Schuhmann, Soyer, Takacs, Wurm
  • Redaktionelle Überarbeitung November 1999: Gell, Soyer
  • Der Entwurf wird im Dezember 1999 ins Internet gestellt und via e-mail diskutiert
  • Redaktionelle Überarbeitung Dezember 1999 und Jänner 2000: Gell, Soyer, Wurm
  • Ausführliche Diskussion des Entwurfes auf der Klausur des Fakultätskollegiums am Pöllauberg im Jänner 2000
  • Diskussion des Entwurfes in der Sitzung des Kollegiums am 2. März 2000

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